top of page

Rahmenbedingungen – Digitalbonus Bayern

Aktualisiert: 10. Juni 2025


Der Digitalbonus Bayern unterstützt kleine Unternehmen bei der Digitalisierung und Verbesserung der IT-Sicherheit. Seit dem 1. Juli 2024 gelten aktualisierte Richtlinien für das Förderprogramm, die bis zum 31. Dezember 2027 laufen. Unternehmen können dabei zwischen zwei Fördervarianten wählen: Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus.


Voraussetzungen für die Antragstellung

  • Unternehmensgröße: Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von maximal 10 Millionen Euro. 

  • Betriebsstätte: Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte in Bayern haben, in der die geförderte Maßnahme umgesetzt wird.

  • Förderfähige Maßnahmen: Gefördert werden die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie die Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen

  • Nicht förderfähige Maßnahmen: Standard-IKT-Hardware (z. B. Server, Computer, Mobiltelefone, Drucker), Standard-Webseiten, Standard-Webshops, Grafik- und Designleistungen für Webseiten und Webshops, Standard-Online-Marketingmaßnahmen (z. B. SEO), bereits gestartete Maßnahmen, Geräte, Anlagen und Maschinen einschließlich zugehöriger Steuerungssoftware (mit Ausnahme von Roboter-Hardware), im Bewilligungszeitraum anfallende Lizenzkosten und Systemservicegebühren, die einen Zeitraum von maximal 18 Monaten überschreiten, sowie Maßnahmen, die über Mietkauf oder Leasing finanziert werden. 


Förderhöhe und Varianten

Digitalbonus Standard

  • Fördersatz: Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

  • Maximaler Zuschuss: 7.500 €

  • Förderbereich: Digitalisierung und IT-Sicherheit.

  • Häufigkeit der Förderung: Einmal pro Förderbereich während der Laufzeit des Programms.


Digitalbonus Plus

  • Fördersatz: Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

  • Maximaler Zuschuss: 30.000 €

  • Förderbereich: Digitalisierung und IT-Sicherheit mit besonderem Innovationsgehalt.

  • Häufigkeit der Förderung: Nur einmal pro Förderbereich während der Laufzeit des Programms.


Kriterien für den Digitalbonus Plus

Für die Förderung im Rahmen des Digitalbonus Plus müssen die geplanten Maßnahmen einen besonderen Innovationsgehalt aufweisen. Folgende Schwerpunkte können berücksichtigt werden:

  • Künstliche Intelligenz oder intelligente Datenanalyse zur Verbesserung der betrieblichen Ergebnisse.

  • Intelligente Robotik zur Optimierung betrieblicher Abläufe und zur Bekämpfung des Fachkräftemangels.

  • Moderne Simulationsmethoden und digitale Zwillinge.

Eine detaillierte Beschreibung des Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads ist erforderlich.


Antragstellung

  • Zeitraum: Neue Anträge können ab dem 1. April 2025, 10:00 Uhr, gestellt werden. Pro Monat wird ein festes Kontingent an Anträgen freigegeben. Ist dieses ausgeschöpft, können Anträge im Folgemonat gestellt werden.

  • Antragsverfahren: Die Antragstellung erfolgt online über das ELSTER-Unternehmenskonto. Ab Mai 2025 ist ein gültiges ELSTER-Unternehmenskonto erforderlich. 

  • Beginn der Maßnahme: Förderfähige Maßnahmen dürfen erst nach Erhalt der Antragseingangsbestätigung per E-Mail begonnen werden. Bis dahin dürfen keine rechtsverbindlichen Bestellungen oder Aufträge erteilt werden.


Notwendige Unterlagen

  • Digitalisierungsplan: Detaillierte Darstellung der geplanten Maßnahmen und deren Beitrag zur Digitalisierung des Unternehmens.

  • Kostenaufstellung: Auflistung der zuwendungsfähigen Ausgaben.

  • Angebote: Kostenvoranschläge oder Angebote von externen Dienstleistern.

  • De-minimis-Erklärung: Bestätigung, dass die Beihilferechtsvorgaben eingehalten werden.


 
 
 

Kommentare


Dieser Beitrag kann nicht mehr kommentiert werden. Bitte den Website-Eigentümer für weitere Infos kontaktieren.
bottom of page